Tariftreuegesetz

*AFA Sprecher Holger Scharff (Ludwigshafen) und Thomas Weiland
(Frankenthal)*

*„ Einhaltung des Tariftreuegesetzes muss kontrolliert werden „*

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Seit dem 01. März2011 gilt in Rheinland-Pfalz das
Landestariftreuegesetz. Nach Auffassung der beiden AFA Sprecher Scharff
und Weiland müssen nun die Mitglieder der Stadträte Frankenthal und
Ludwigshafen, die Mitglieder des Kreistages Rhein-Pfalz-Kreis sowie die
Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden darauf achten, dass bei der Vergabe
von Aufträgen gemäß dem rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetz verfahren
wird.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen künftig
je nach Branche sich an bestehendeTarifverträge halten oder einen
vergabespezifischen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro garantieren.

Gerade bei öffentlichen Aufträgen muss es eine Verpflichtung für die
Auftraggeber sein, dass bei Aufträgen, die aus Steuermitteln finanziert
werden, Beschäftigte Löhne erhalten, von denen sie auch lebe können so
die AFA Vertreter.

Die AFA Vertreter erwarten nun von allen Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister, dass sie sehr streng darauf achten, dass in ihrer Stadt
oder Gemeinde nur noch an Firmen Aufträge vergeben werden, die sich an
das Tariftreuegesetz halten und dies auch sehr kritisch überprüfen.

Die AFA Vorderpfalz wird in dieser Forderung auch durch den AFA
Landesvorstand Rheinland-Pfalz unterstützt so die beiden
Landesvorstandsmitglieder Weiland und Scharff abschließend.

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