Nachzahlung sichern und neue Leistungen für Kinder beantragen
Um sich eine Nachzahlung zu sichern, müssen Hartz-IV-Bezieher und andere einkommensschwache Haushalte nun schnell die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen.
„Leistungsberechtigte müssen schnell handeln, um kein Geld zu verschenken”, erläutert Holger Scharff für die LIGA Ludwigshafen. Dabei gehe es, so Scharff weiter, „für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld.” Die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März beträgt laut LIGA mindestens 30 Euro. Wird in der Schule oder der Kita ein Mittagessen angeboten, dann sind es sogar mindestens 108 Euro pro Kind. Hinzukommen kann noch eine Erstattung der Kosten für Schülermonatsfahrkarten sowie Schul- und Kita- Ausflüge.
„Das Geld bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeberechtigte aber nur, wenn sie spätestens bis zum 31. April einen Antrag stellen”, betont LIGA Sprecher Holger Scharff. Anspruch auf eine Nachzahlung haben auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für diesen Personenkreis wird sogar der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai über eine Nachzahlung abgegolten. Entsprechend können Anträge bis Ende Mai gestellt werden und die Auszahlbeträge liegen höher. Sie betragen mindestens 50 Euro pro Kind beziehungsweise mindestens 180 Euro bei einer Mittagsverpflegung.
Eigentlich werden die Leistungen des so genannten Bildungspakets fast ausschließlich nicht als Geldleistung sondern nur in Form von Gutscheinen gewährt oder direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet. Die Nachzahlung als Geldleistung wird notwendig, da sich das Gesetzgebungsverfahren verzögerte und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zum 1.1.2011 in Kraft treten konnte. Für die Nachzahlungen gelten auch erleichterte Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.
Die LIGA kritisiert die kurze Frist von wenigen Wochen für Anträge auf eine Nachzahlung. „Nun sollen die Leistungsberechtigte ausbaden, dass der Gesetzgeber keine Neuregelung zum Jahresbeginn hinbekommen hat”, sagte Holger Scharff. Die LIGA fordert das Arbeitsministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte über mögliche Nachzahlungen und die Antragsfristen informiert werden. „Das Arbeitsministerium preist zwar im Internet das Bildungspaket mit bunten Bildern und schönen Worten an, erwähnt aber an keiner Stelle die Fristen, die für eine Nachzahlung einzuhalten sind”, kritisiert Holger Scharff weiter.