*Zur Gefahr mit E-Roller für Blinde Bürger*innen erklären der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung Andreas Massion und sein Stellvertreter Holger Scharff:*
*Massion und Scharff:*
*„Blinde Menschen vor unnötigen Unfallgefahren besser schützen“*
**„Bei Spaziergängen am Rhein auf der Parkinsel, in der Fußgängerzone, in den Stadtteilen – einfach überall stolpert man über die liegen gebliebenen E-Roller. Es ist schon für gesunde Menschen eine Zumutung ständig auf diese Stolperfallen aufpassen zu müssen“ so Vorsitzender Andreas Massion und Stellvertreter Holger Scharff.
Die E-Roller werden und können überall abgestellt werden, viele liegen mitten auf dem Gehweg und gefährden dadurch körperlich stark eingeschränkte und Blinde Menschen. Diese überall herumliegende E-Roller beinträchtigen die Mobilität von blinden- und sehbehinderten Menschen in einem starken Maß. Die eingeschränkten Menschen müssen überall und zu jederzeit damit rechnen, dass sie über einen solchen E-Roller stolpern und sich dabei schwer verletzten, können.
In einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster ( BS vom 09.02.2022 – 8 L 785/21 ) wurde die Stadt nun dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf den Gehwegen zu sorgen.
Auch in Ludwigshafen am Rhein werden die E-Roller überall abgestellt und stellen eine Unfallgefahr dar, weil es für die E-Roller keine Feststationen gibt wie bei den Leihfahrrädern, sondern eben einfach überall abgestellt werden dürfen Selbstverpflichtungen der Betreiber sind nutzlos, wie man bei einem Sparziergang durch die Stadtteile von Ludwigshafen leicht erkennen kann.
Im Beschluss VG Münster wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Stadt Münster hat also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchzusetzen.
Jetzt haben wir es schwarz auf weiß – „Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden.
Massion und Scharff: „ Wir gehen davon aus, dass man in Ludwigshafen ohne gerichtliche Hilfe dafür Sorge tragen wird, dass die Sehbehinderten und blinde Menschen nicht unnötig durch herumliegende E-Roller gefährdet werden“.
*Massion und Scharff:*
*„Blinde Menschen vor unnötigen Unfallgefahren besser schützen“*
**„Bei Spaziergängen am Rhein auf der Parkinsel, in der Fußgängerzone, in den Stadtteilen – einfach überall stolpert man über die liegen gebliebenen E-Roller. Es ist schon für gesunde Menschen eine Zumutung ständig auf diese Stolperfallen aufpassen zu müssen“ so Vorsitzender Andreas Massion und Stellvertreter Holger Scharff.
Die E-Roller werden und können überall abgestellt werden, viele liegen mitten auf dem Gehweg und gefährden dadurch körperlich stark eingeschränkte und Blinde Menschen. Diese überall herumliegende E-Roller beinträchtigen die Mobilität von blinden- und sehbehinderten Menschen in einem starken Maß. Die eingeschränkten Menschen müssen überall und zu jederzeit damit rechnen, dass sie über einen solchen E-Roller stolpern und sich dabei schwer verletzten, können.
In einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster ( BS vom 09.02.2022 – 8 L 785/21 ) wurde die Stadt nun dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf den Gehwegen zu sorgen.
Auch in Ludwigshafen am Rhein werden die E-Roller überall abgestellt und stellen eine Unfallgefahr dar, weil es für die E-Roller keine Feststationen gibt wie bei den Leihfahrrädern, sondern eben einfach überall abgestellt werden dürfen Selbstverpflichtungen der Betreiber sind nutzlos, wie man bei einem Sparziergang durch die Stadtteile von Ludwigshafen leicht erkennen kann.
Im Beschluss VG Münster wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Stadt Münster hat also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchzusetzen.
Jetzt haben wir es schwarz auf weiß – „Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden.
Massion und Scharff: „ Wir gehen davon aus, dass man in Ludwigshafen ohne gerichtliche Hilfe dafür Sorge tragen wird, dass die Sehbehinderten und blinde Menschen nicht unnötig durch herumliegende E-Roller gefährdet werden“.