Keine Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen

Zu der aktuellen Diskussion „ Kinderarmut wirksam bekämpfen „ nimmt der AWO Stadtkreisvorsitzende Holger Scharff wie folgt Stellung:
*AWO Ludwigshafen*
*„ Keine Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen „*
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„ Wer Kinderarmut wirklich wirksam bekämpfen will muss dafür Sorge tragen, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Kindergeld nicht auf die Zahlungen von Hartz IV und sonstigen sozialen Leistungen anzurechnen „ so der AWO Stadtkreisvorsitzende Holger Scharff.
Derzeit wird das gezahlte Kindergeld und damit auch jede Erhöhung auf die Zahlungen von Hartz IV. angerechnet. Dies bedeutet vom Kindergeld kommt bei den Kindern kein Euro mehr an. Da die Zahlungen an die Hartz IV. Bezieher ohnehin nicht ausreichend bemessen ist bedeutet dies, immer mehr Kinderarmut, die auch deutlich sichtbar ist, besonders in den Schulen und den Kindertagesstätten.
Holger Scharff: „ Es reicht nicht, wenn unsere Regierungen über die Bekämpfung von Kinderarmut reden, um diese abzubauen muss Geld für die Kinder bezahlt werden und dies heißt – Kindergeld darf nicht angerechnet werden, sondern muss ausbezahlt werden. „

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