Mitnahme E-Scooter

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*Warum werden E-Scooter nicht befördert trotz Mitnahmeerlass – Neue Busse müssen bessere Ausstattung für E-Scooter haben -*
„Seit dem 15. März 2017 gibt es einen allgemeinverbindlichen Erlass für die bundesweite Mitnahme von E-Scooter, trotzdem gibt es leider immer noch Behinderungen dieser Menschen bei der Mitnahme, auch beim Rhein-Neckar-Verkehr ( RNV )“ so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv in der SPD Ludwigshafen.
Barrierefreies Leben und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist somit für diesen Personenkreis stark eingeschränkt so Holger Scharff weiter. Der ÖPNV ist Daseinsfürsorge und muss daher für jeden Personenkreis nutzbar sein.
Die RNV streitet nun schon seit Monaten mit dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. ( BSK ) und kommt zu keinem Ergebnis. Anfragen an die RNV bleiben immer wieder nichtssagend.
Die Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv in der SPD Vorderpfalz fordert nun mit Nachdruck den Rhein-Neckar-Verkehr ( RNV ) auf, eine Lösung zu finden, die die Mitnahme von E-Scooter ermöglicht. Bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen muss alles so bestellt werden, dass E-Scooter problemlos mitgenommen werden können.
Holger Scharff: „Es ist für die Gesellschaft mehr als unsozial, wenn Menschen mit einer Behinderung in ihrer Freizügigkeit behindert und stark eingeschränkt werden“.

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