Paritätischer Wohlfahrtsverband RV Ludwigshafen:
Regionalsprecher Holger Scharff:
„ Es gibt kein gesetzliches Verbot zur Mitnahme von E-Scooter „
Ein schnelles Handeln erwartet der Regionalsprecher des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes und Sozialpolitischer Sprecher der SPD
Stadtratsfraktion Holger Scharff von der RNV bei der Mitnahme von
E-Scooter im ÖPNV.
Das Oberlandgericht Schleswig hat in einem Urteil festgestellt, dass es
kein gesetzliches Verbot gibt E-Scooter im ÖPNV mitzunehmen. Das Gericht
stellt weiter fest, dass die Nichtmitnahme von E-Scooter Menschen mit
Behinderung in unzulässiger Weise benachteiligt und damit gegen das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Bis zum heutigen Tag hat die RNV keine Belege dafür vorgelegt, dass es
im Bereich der RNV zu schwerwiegenden Vorkommnisse oder Unfälle mit
E-Scooter gekommen ist. Hier werden also Menschen um ein großes Stück
Lebensqualität gebracht, Menschen die dringend auf ihren E-Scooter und
den ÖPNV angewiesen sind.
Holger Scharff: „ Ich erwarte von der Geschäftsleitung der RNV ein
schnelles Handels im Interesse der behinderten Menschen im Bereich des
RNV. Das Urteil des OLG Schleswig macht deutlich, dass die
Geschäftsleitung der RNV und der anderen Betriebe im ÖPNV falsche
Entscheidungen getroffen haben. Diese müssen im Interesse der
Gleichbehandlung von behinderten Menschen schnell geändert werden. „