Das Bundeskabinett hat ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, nach dem allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf ein eigenes Girokonto eingeräumt werden soll.
DPWV Regionalsprecher Holger Scharff: „Wer kein eigenes Konto hat, stößt im Alltag auf vielfältige Schwierigkeiten. Er hat keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch die Wohnungssuche wird ohne Konto für viele Menschen zum Problem. Das ändert sich jetzt“, Banken sollen künftig niemanden mehr abweisen dürfen, der bei ihnen ein Girokonto eröffnen will.
Alle Menschen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, auch Wohnungslose, Asylsuchende und Geduldete, sollen mit einem eigenen Girokonto am Zahlungsverkehr teilnehmen können. „Das ist ein zentraler Schritt, damit alle Menschen voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können“, betont DPWV Regionalsprecher Holger Scharff..
Konkret bedeutet dies zum Beispiel:
- Künftig sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf ein Basiskonto haben – also auf ein Konto, das die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglicht.
- Diese umfassen das Ein- oder Auszahlungsgeschäft ebenso wie Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft.
- Alle Kreditinstitute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, werden verpflichtet, Basiskonten zur Verfügung zu stellen.
- Sie werden zudem verpflichtet, ihre Kunden über die Entgelte und Kosten für ihre Dienstleistungen besser zu informieren.
- Künftig müssen sie es ihren Kunden auch leichter machen, mit dem Konto zu einer anderen Bank zu wechseln.