AWO-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) legte heute eine Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 <awo.org/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit> – Gemeinsam für ein Zuhause vor. Die AWO begrüßt darin die Erstellung des Aktionsplans als wichtigen Schritt, sieht aber weiterhin massiven Handlungsbedarf.
AWO-Vizepräsident Pfalz und Stadtkreisvorsitzender Ludwigshafen am Rhein Holger Scharff kommentiert:
„Bis 2030 wollen Deutschland und die anderen EU-Staaten Wohnungslosigkeit überwunden haben. Aber erst vor wenigen Tagen wurde Deutschland vom Europarat dafür kritisiert, zu wenig gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit vorzugehen. Gut also, dass es endlich einen Nationalen Aktionsplan und damit einen bundesweiten Fahrplan für die kommenden Jahre gibt. Dieser muss nun richtig umgesetzt werden, wenn er mehr sein soll als nur geduldiges Papier.“
An vielen Stellen bliebe der Aktionsplan zu unkonkret, so der Wohlfahrtsverband. Beispielsweise würden keine menschenwürdigen Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung festgelegt, zudem müssten wohnungslose EU-Bürger*innen als besondere Bedarfsgruppe Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten. Auch beim Mietrecht habe der Aktionsplan Defizite.
„Das Mietrecht ist eine wichtige Stellschraube bei der Prävention von Wohnungslosigkeit,” so Holger Scharff dazu, „Deshalb ist es wichtig, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze Teil des Aktionsplans ist! Darüber hinaus halten wir es für dringend geboten, dass die Schonfristzahlungen, die derzeit nur für fristlose Kündigungen gelten, auch auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Zudem brauchen wir endlich eine neue Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau. Und vor allem: Das Recht auf Wohnen gehört endlich ins Grundgesetz.“
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Paritätischer Armutsbericht: 14,2 Millionen Menschen von Armut betroffen

Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen.
Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.
„Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht“, so Holger Scharff, Regionalsprecher Vorderpfalz des Paritätischen. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.
Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich große regionale Unterschiede. Während in Bayern jede achte Person von Armut betroffen ist, ist es in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Hamburg jede fünfte Person, in Bremen sogar fast jede dritte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Armut in Berlin besonders stark gesunken (von 20,1 auf 17,4 Prozent), während sie in Hamburg, in Schleswig-Holstein und im Saarland besonders stark gestiegen ist.
Der Paritätische fordert die Bundesregierung zu einer entschlossenen Armutspolitik auf. Dazu gehört aus Sicht des Verbandes unter anderem die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, der Ausbau der Kinderbetreuung, eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt und eine solidarische Pflegeversicherung als Vollversicherung.
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Bundes CDU macht arme Menschen durch ihre geplante Grundsicherung ärmer – Bürgergeld ist die bessere Lösung

*Bürgergeld / Soziale Sicherung *
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*Sprecher Holger Scharff: *
*„ Bundes CDU macht arme Menschen durch ihre geplante Grundsicherung ärmer – Bürgergeld ist die bessere Lösung „*
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„Mit dem CDU-Vorschlag der neuen Grundsicherung verlässt die CDU das christliche Menschenbild, welches sie bei jeder sogenannten sozialen Entscheidung in den Vordergrund stellt „ so der Geschäftsführer des Arbeits- und Gesprächskreis „ Rettet den Sozialstaat „ Holger Scharff.
Die „ Neue Grundsicherung „ der CDU macht deutlich, dass die CDU mit ihrer Forderung sich gegen arme Menschen stellt und diese unter mehr Druck stellen will durch unter anderem schärfere Sanktionen. Das Papier fördert wieder nur Vorurteile gegenüber Bezieher*innen von Bürgergeld. Am Bürgergeld will man sparen. Es wäre sinnvoller einmal die jährlich hinterzogenen Milliarden an Steuergeldern zu realisieren, damit lassen sich dann soziale Verpflichtungen leicht finanzieren.
„Es ist unsäglich, dass mit dieser Debatte wieder Vorurteile gegen Menschen im Grundsicherungsbezug geschürt werden“, sagte Holger Scharff.
Statt für bessere Löhne zu kämpfen und dafür zu sorgen, dass sich Arbeit wirklich lohne, spiele die CDU die Ärmsten der Gesellschaft gegeneinander aus.
“ So schürt man nur Unfrieden in unserer Gesellschaft und leistet den Feinden der Demokratie Vorschub “ so Scharff weiter.
Holger Scharff abschließend: „ Das Bürgergeld ist ein Anfang für die dringend notwendigen Verbesserungen für Menschen, die auf die Unterstützung durch den Staat angewiesen sind. Bei den ständig steigenden Preisen muss das Bürgergeld und auch der Mindestlohn gleichmäßig verbessert werden. „
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AFA Vorderpfalz fordert Erhöhung des Mindestlohns – 12,41 Euro reichen nicht aus – Mindestlohn muss auf mehr als 14 Euro steigen

*AFA Vorderpfalz fordert Erhöhung des Mindestlohns – 12,41 Euro reichen nicht aus **- Mindestlohn muss auf mehr als 14 Euro steigen*
*AFA Vorsitzender Holger Scharff: „Wer in Vollzeit arbeiten geht, darf weder jetzt noch im Alter von Armut bedroht sein“*
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro. Dazu sagt der Vorsitzende der AFA Vorderpfalz in der SPD:
„Am Neujahrstag ins Kino gehen, ein paar Tage wegfahren oder etwas Besonderes kochen – das ist für viele Menschen, die Mindestlohn verdienen, nicht drin. Daran können auch 41 Cent nichts ändern. Wir brauchen eine Mindestlohn-Erhöhung auf mehr als 14 Euro.“
Seit der letzten Erhöhung im Oktober 2022 sind die Preise weiter gestiegen: Nahrungsmittel sind laut Statistischem Bundesamt zwischen November 2022 und November 2023 um 5,5 Prozent teurer geworden. Und nach aktueller Einschätzung des Wirtschaftsforschungsinstitutes Ifo nimmt der Anteil der Unternehmen in Deutschland, die ihre Preise in den kommenden Monaten anheben wollten, wieder zu. Die Experten erwarten vor allem im konsumnahen Dienstleistungsbereichen Kostensteigerungen, etwa in der Gastronomie.
„Erhöhungen im Cent-Bereich helfen da niemandem“, sagt Holger Scharff. „Wer wenig verdient, gibt prozentual deutlich mehr von seinem Gehalt für Miete, Heizen und Essen aus, als es Besserverdienende tun. Auch an einen kleinen Vermögensaufbau oder Rücklagen können viele kaum denken, selbst wenn sie in Vollzeit arbeiten gehen.
Eine weitere Folge von geringen Löhnen sind niedrige Renten. Viele der Arbeitnehmer*innen müssen Grundsicherung im Alter beantragen, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben. Doch mit ihrer kleinen Rente kommen viele kaum über das Existenzminimum. Altersarmut bei einer Lebensleistung von über 40 Jahren Arbeit darf es nicht geben. Wer in Vollzeit arbeiten geht, darf weder jetzt noch im Alter von Armut bedroht sein.
Die AFA Vorderpfalz fordert daher, den Mindestlohn schnellstmöglich auf mehr als 14 Euro anzuheben. Nur mit einer deutlichen Erhöhung können die Arbeitnehmer*innen, die Mindestlohn bekommen, gegen die hohe Inflation ankommen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung können sie sich Rücklagen aufbauen. Und nur mit einer deutlichen Erhöhung wird für sie eine Altersvorsorge über dem Grundsicherungsniveau möglich sein.“

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Keine Kürzungen beim Bürgergeld – 100-prozentige Kürzung beim Bürgergeld ist unsozial und menschenunwürdig.doc

*AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen:*
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*Vorsitzender Holger Scharff: „ Keine Kürzungen beim Bürgergeld – 100-prozentige Kürzung beim Bürgergeld ist unsozial und menschenunwürdig„***
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„ Wer gelobt wird von der CDU, FDP oder Arbeitsgeberverbänden wie Minister Hubertus Heil für seine geplanten Strafmaßnahmen beim Bürgergeld macht mit Sicherheit einen politischen Fehler, der die Bürgerinnen und Bürger trifft, die sich am wenigstens wehren können „ so der Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt Vorderpfalz und Mitglied des AWO – Präsidium Pfalz.
Das Bürgergeld sollte eigentlich die Schrecken von Hartz IV. abbauen und die Menschen nicht ständig daran denken lassen, dass sie mit dem Verlust ihrer Existenzgrundlagefürchten müssen.
Wer will entscheiden, ob jemand keine Arbeit findet, weil er nicht arbeiten will oder aber aus Gründen, aus denen er nicht arbeiten kann. Alleinerziehende Mütter oder Väter, die sich um ihre Kinder kümmern müssen, denn Plätze in den Kindertagesstätten fehlen ohne Aussicht, dass es bald mehr gibt. oder aber ein Arbeitsloser der jemand zu Hause pflegen muss.
All dies sind Gründe, die einen Menschen hindern können, eine Arbeit aufzunehmen. Die Entscheidung zu treffen, ob jemand nicht will oder nicht kann, sollte nicht beim Job-Center entschieden werden, da die Mitarbeiter*innen der Job-Center dafür keine Zeit haben, weil immer Personal fehlt.
„ Kürzungen bis zu 100 Prozent führen zu stärkeren Verschuldungen bei den arbeitslosen Bürger*innen und damit zu einer weiteren Verarmung der Gesellschaft da zum Beispiel die Energiekosten über den Regelsatz finanziert werden müssen, was im Regelsatz schon jetzt nicht ausreichend berücksichtigt ist „ so Holger Scharff und weiter „ der Staat sollte erst mal die Milliarden an Steuerhinterziehung eintreiben, dann muss man die ärmsten der Armen nicht verfolgen wegen ein paar Euro, die vielleicht an einen „ sogenannten Arbeitsverweigerer „ ausbezahlt werden. „
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Rentenversicherung darf nicht weiter zum Spielball kurzfristiger Haushaltsinteressen werden

*VdK Vorderpfalz zu den Renten-Kürzungen im Bundeshaushalt: „Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen**“*
*Sozialverband VdK: Rente muss stabil und sicher sein und bleiben*
*Holger Scharff: „Rentenversicherung darf nicht weiter zum Spielball kurzfristiger Haushaltsinteressen werden“*
Im Haushaltssparplan für 2024 wird der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung ein weiteres Mal um 600 Millionen Euro gekürzt. Die bereits verabschiedeten Zusagen an die Rentenkasse sind damit hinfällig. Schon im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft.
Dazu sagt VdK-Vorsitzender VorderpfalzHolger Scharff:
„Fast unbemerkt hat die Regierungskoalition den Rotstift beim Bundeszuschuss der Rente angesetzt. Nochmal wurden 600 Millionen gekürzt. Das ist unsozial und zugleich ein Wortbruch. Gerade noch lassen die Rücklagen der Rentenkasse diese Kürzungen zu, sodass sich aktuell für die Rentnerinnen und Rentner nichts an der Auszahlung ändert. Der Griff in die Rentenkasse geht aber zu Lasten künftiger Generationen und ganz klar ist, die Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen.
Mütterrente, Witwenrente und Grundrente sind wichtige gesellschaftlich relevante Leistungen der Rentenversicherung, aber sie müssen vollständig und vor allem verlässlich aus Bundesmitteln und damit aus dem Steueraufkommen bezahlt werden. Diese Bundeszuschüsse sind keine freiwilligen Sonder-Leistungen, die man nach Belieben mal zahlen, mal streichen kann. Der Bund hat die Ausgaben sowie die Zahlungen selbst beschlossen und belastet nun mit der Streichung wieder die Erwerbstätigen, die Beiträge bezahlen.
Wer so agiert, gefährdet mittelfristig das Rentenniveau. Die Bundesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie mit dieser Kürzungspolitik nicht nachhaltig das Vertrauen der Beitragszahlerinnen und -zahler in die gesetzliche Rente erschüttert. Was jetzt zählt, ist eine verlässliche Sicherung der Altersvorsorge. Die Rentenversicherung darf nicht weiter zum Spielball kurzfristiger Haushaltsinteressen werden. Rente muss stabil und sicher sein und bleiben“, betont Holger Scharff und unterstützt damit die VdK Präsidentin Verena Bentele.

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Deutschlandticket für Studierende für 29.40 € auch für Schüler*innen, Bürgergeldempfänger und Geringverdiener einführen

*Vorsitzender Holger Scharff des VdK und der AWO Ludwigshafen fordert:*
*Deutschlandticket für Studierende für 29.40 € auch für Schüler*innen, Bürgergeldempfänger und Geringverdiener einführen*
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AWO und VdK begrüßen die Einführung des Semestertickets für 29.40 € für Studenten*innen. Was für Studenten*innen möglich ist, muss auch für weitere Personengruppen mit wenig Geld möglich sein.
Damit das Deutschlandticket dauerhaft ein Erfolg wird, sollte man für einen monatlichen Preis von diesen 29.40 € nun auch ein Sozialticket einführen. Dieses Ticket sollten den Schüler*innen, Geringverdiener und Leistungsbezieher entsprechend zur Verfügung gestellt werden.
Holger Scharff: „ Was für Studenten*innen möglich ist muss auch für andere gesellschaftliche Gruppen möglich sein. „**
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Vorsitzender Holger Scharff des VdK und der AWO Ludwigshafen warnt vor kommendem Sozialabbau – für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld

*Vorsitzender Holger Scharff des VdK und der AWO Ludwigshafen warnt vor kommendem Sozialabbau – **für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld*
/ /Wer die Erhöhung mit Verweis auf das Lohnabstandsgebot kritisiert, spielt Geringverdienende gegen Transfer-Berechtigte aus. Das spaltet unsere Gesellschaft. Die Gegner der Bürgergeld-Erhöhung wollen damit den Lohndruck auf untere Einkommensgruppen verschärfen und den Niedriglohnsektor zementieren. Sie verbreiten zudem Fake-News, denn wer arbeitet, bekommt hierzulande immer mehr Geld als Bürgergeld-Empfänger*innen.
Die Behauptung, dass viele lieber Bürgergeld beziehen als zu arbeiten, ist purer Populismus und stigmatisiert Bürgergeld-Bezieher*innen. Wahr ist: Von den über 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld erhalten, stehen knapp 4 Millionen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung: wegen ihres Alters (unter 15 Jahren), ihrer Gesundheit, der Pflege von Angehörigen oder weil sie bereits in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind. Fast 800.000 Menschen verdienen außerdem so wenig, dass sie ergänzend Bürgergeld benötigen, um ihr Existenzminimum halbwegs zu sichern. Wer wirklich „Anreize für Arbeit“ verbessern möchte, der muss die Tarifbindung stärken und den Mindestlohn deutlich anheben.
In diesen kritischen Zeiten der Verunsicherung und Polarisierung braucht es einen starken und verlässlichen Sozialstaat, der Lebensrisiken angemessen absichert und Menschen dabei unterstützt, auf eigenen Beinen zu stehen, und sie nicht abwertet. Dazu gehören ein höherer Regelsatz, die Stärkung der sozialen Sicherung und mehr Zukunftsinvestitionen in Arbeit, Umwelt und Bildung.
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Holger Scharff: „ Kürzungen im Sozialbereich spaltet die Gesellschaft und dies ist gefährlich für ein menschliches Miteinander. „
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Verkehrsministerkonferenz muss Deutschlandticket stärken

*AWO-Vorsitzender Holger Scharff: *
*Verkehrsministerkonferenz muss Deutschlandticket stärken *
Das Deutschlandticket ist ausgesprochen erfolgreich gestartet und unterstützt bereits Millionen von Menschen in ihrer alltäglichen Mobilität bei überschaubaren Kosten. „Dieses Zwischenergebnis auf dem Weg zu einer noch größeren Verkehrswende liegt auch im Interesse von Bund und Ländern und muss von beiden Seiten gemeinsam langfristig finanziert werden“, kommentiert Holger Scharff, Vizepräsident der AWO Pfalz und Vorsitzender von Ludwigshafen, anlässlich der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 28. September.
„Das Deutschlandticket muss sozialer ausgestaltet werden. Es ist in der Arbeit mit unseren Klientinnen und Klienten schwer vermittelbar, dass Menschen ohne Einkommen, wie Kinder, Studierende,  Arbeitssuchende und Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, volle 49 Euro für das Ticket zahlen müssen“, so Scharff weiter. “Daher plädiert die AWO für die Einführung eines Sozialtarifs für 29 Euro im Monat für Menschen, die Bürgergeld erhalten, Azubis, Studierende und Freiwilligendienstleistende.”
Minderjährige Kinder und Jugendliche sollten generell den öffentlichen Nahverkehr kosten- und fahrscheinfrei nutzen dürfen, so der Wohlfahrtsverband. Eine Mitnahmeregelung für Kinder könne leicht umgesetzt werden und ist im Fernverkehr der Deutschen Bahn seit vielen Jahren gute Praxis. „Es ist Zeit, die Benachteiligung der Familien im Nah- und Regionalverkehr gegenüber den etablierten Mitnahmeregeln im Fernverkehr endlich zu beenden“, fordert Holger Scharff abschließend. „Wer von der Verkehrswende redet und nachhaltige Mobilitätsformen fördern möchte, sollte nicht vor den offensichtlichen Lösungsansätzen zurückschrecken. Es ist Zeit, die Fehler des Deutschlandtickets zu korrigieren, statt grundsätzlich die Finanzierung infrage zu stellen.“

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Vorsitzender Holger Scharff des VdK und der AWO Ludwigshafen ist entsetzt über Aussage des AFD-Vorsitzenden Björn Höcke

Gemeinsame Pressemitteilung
AWO und VdK Kreisverband
Vorderpfalz
*Vorsitzender Holger Scharff des VdK und der AWO Ludwigshafen ist entsetzt über Aussage des AFD-Vorsitzenden Björn Höcke*
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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke forderte kürzlich, in einem Interview im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, dass Kinder mit Behinderung nicht mehr an Regelschulen unterrichtet werdensollen.
Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen ist in der Uno-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Für Holger Scharff, Vorsitzender der AWO Ludwigshafen und des Sozialverbandes VdK Rheinland-Pfalz e.V. Kreisverband Vorderpfalz ist klar, dass Inklusion ein Menschenrecht ist. Für Scharff zeigt die AFD einmal mehr, welchen Stellenwert Menschen mit Behinderung haben sollen. „Wir als Wohlfahrtsverband AWO und Sozialverband VdK verstehen uns als Anwalt aller Menschen. Die Würde eines jeden Menschen ist unser Grundprinzip und wir stehen mit unseren vielfältigen Aufgaben dafür ein, konstatiert Holger Scharff.
Scharff appelliert weiterhin an unsere Gesellschaft, besonders auch hier vor Ort: Wir dürfen die Gefahr solcher Aussagen nicht unterschätzen, wir müssen mit allen gesellschaftlichen Kräften geschlossen gegen solche Gedanken entgegenstehen.
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